Was ist ESPABAU eigentlich für ein Verein?
Kein Verein, sondern eine Genossenschaft! Demokratie trägt alle Genossenschaften. Jedes Mitglied hat eine Stimme und die Mehrheit entscheidet. Aber halt, erst einmal vorweg: Jedem Bürger steht es frei einer Genossenschaft beizutreten. Wer seinen Geschäftsanteil eingezahlt hat, wird Mitglied. Das eingezahlte Geschäftsguthaben erhält einen angemessenen Gewinnanteil. Jedes Mitglied kann auch - unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist - aus seiner Genossenschaft austreten und bekommt sein Geschäftsguthaben zurück. Die genossenschaftlichen Vorteile halten Ihre Mitglieder aber meistens sehr lange in der Genossenschaft. Sehr oft gibt es 50-, 60-, und sogar 70-jährige Jubiläen in der Mitgliedschaft. Werden Sie auch Mitglied.
Bei uns Mitglied werden!
Um Mieter bei uns werden zu können, ist es erforderlich, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Mitglied werden Sie, wenn Sie zwei Genossenschaftsanteile (2x 260€) übernehmen. Anträge für eine Mitgliedschaft senden wir Ihnen auf Wunsch zu. Diese und ggf. weitere Anteile erhalten jedes Jahr eine Dividende, wenn sie am 1. Januar eingezahlt worden sind. Weitere Details finden Sie unter "Über Uns” in der Satzung.
Je nach Wohnungsgröße müssen weitere Anteile übernommen werden. Beispielsweise sind für eine 3-Zimmer-Wohnung vier Anteile erforderlich, also zwei weitere Anteile. Eine Kaution oder Courtage fällt nicht an, die Genossenschaftsanteile gelten als Mietsicherheit. Die Anteile an der Genossenschaft bzw. die Mitgliedschaft kann nach Beendigung des Mietverhältnisses zum Ende des nächsten Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Auszahlung der eingezahlten Gelder erfolgt ca. sechs Monate nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Ansprechpartner
Faxnummer: 0421 / 377 57 - 477





