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ESPABAU: Steigende Heizkosten

24. März 2022

Liebe Mitglieder,

nicht nur der Krieg in der Ukraine hat zu steigenden Energiekosten geführt, bereits zum Ende vergangen Jahres kam es zu deutlichen Erhöhungen. Dies wirkt sich natürlich auf die Heizkosten aus und die folgende Abrechnung wird das Ergebnis zeigen.

Aber noch drastischer ist die aktuelle Entwicklung auf dem Energiemarkt, der hauptsächlich durch das Kriegsgeschehen und dessen mögliche Auswirkungen getrieben ist. Hält sich dieses Preisniveau, dann müssen wir alle mit sehr deutlichen finanziellen Belastungen für Heizenergie rechnen.

Daher unsere Empfehlung für alle Verbraucher*innen: Spart vermehrt Energie ein, drosselt den Stromverbraucht, senkt die Raumtemperatur um 2°C. Denkt aber auch an entsprechende Belüftung der Wohnung und achtet vermehrt auf Schimmelbildung.

Für Wohngeldempfänger*innen soll es noch gesonderte Zuschüsse im Sommer 2022 geben. Auch wenn einige Berechtigte aus Scham bisher keinen Antrag auf Wohngeld gestellt haben, beantragt Wohngeld, auf das es einen Rechtsanspruch gibt, unabhängig von möglichen Zuschüssen. Es kommen auf uns alle noch andere Preissteigerungen zu, wie wir schon bei den Nahrungsmitteln erfahren durften.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Haushaltsgröße, vom Einkommen und von der Miethöhe, es steht nicht nur Mieter*innen sondern auch Eigentümer*innen zu.

Hält das Preisniveau weiterhin an, beabsichtigten wir zum 01.07.2022 alle Heizkostenvorauszahlungen von Wohnungen, die mit Öl oder Fernwärme zentral versorgt werden auf mind. 2 € je Quadratmeterwohnfläche anzuheben, Neuabschlüsse werden bereits entsprechend angepasst.

Wohnungen die an Gas-Heizzentralen angeschlossen sind, haben den Vorteil, dass wir in der Vergangenheit Preise bis 31.12.2023 mit den swb vereinbart haben.

Wohnungen die mit Gasetagenheizungen ausgestattet sind, sollten sich bei ihrem Energieversorger erkundigen.

Zum Wohngeld gibt es weitere Information unter: https://www.bauumwelt.bremen.de/wohngeld

„Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens; es wird jedoch nur auf Antrag geleistet. Wohngeld gibt es in Form von Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Wohngeld können Sie mit den erforderlichen Nachweisen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Referat Wohngeld – beantragen.“ Quelle: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Bremen, 24.03.2022

ESPABAU
Eisenbahn Spar- und Bauverein
Bremen eG
Der Vorstand

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