Aktuelles

Vertrag mit Kabel Deutschland

26. Oktober 2010

Kabel Deutschland und die ESPABAU haben Anfang des Jahres einen neuen Vertrag geschlossen. Kurz vor Ostern begannen in etlichen Wohnhäusern in Findorff die Installationsarbeiten für die Aufrüstung der vorhandenen Kabelnetze. Inzwischen sind einige Monate ins Land gezogen, viele Mieter sind bereits in den Genuß der günstigen Konditionen gekommen.

In den vergangenen Tagen ist den meisten Mietern ein Schreiben ins Haus gegangen, der folgenden Inhalt hatte:

„Wie Ihnen bekannt ist, haben wir mit Kabel Deutschland einen Vertrag abgeschlossen, der alle Wohnungen über Kabel Deutschland mit Breitbandanschlüssen ausgestattet. Über diesen Anschluss können die Mieter mehr als 30 analoge Free-TV-Sender empfangen und zwar in bester Bild- und Tonqualität. Darüber hinaus eröffnet sich für Sie als Mieter die Möglichkeit, bei Kabel Deutschland Zusatzoptionen zu buchen, wie etwa die Aufrüstung auf digitalen Empfang bzw. die Möglichkeit, über den Breitbandkabelanschluss zu telefonieren bzw. einen Internetzugang zu buchen. Durch die Vielfalt der Programme stellt ESPABAU damit gleichzeitig das im Grundgesetz verankerte Informationsrecht ausländischer Mitglieder sicher, so dass es nicht mehr notwendig ist, Parabolantennen aufzustellen. Nach unseren Feststellungen haben Sie im Bereich Ihrer Wohnung eine Parabolantenne montiert. Wir möchten Sie hiermit bitten, die Parabolantenne innerhalb von 4 Wochen vom Datum dieses Schreibens an zu entfernen und verbleibende Bohrlöcher ordnungsgemäß zu verschließen. Wir haben in der Vergangenheit in mehreren Gerichtsverfahren bestandskräftige Urteile dahingehend erwirkt, dass das Amtsgericht Bremen und als Berufungsinstanz auch das Landgericht Bremen unserem Anspruch auf Entfernung der Parabolantennen entsprochen hat. Wir müssen Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass dann, wenn Sie die Parabolantenne nicht innerhalb der vorgenannten Frist demontieren, wir ohne weitere Vorankündigung Sie gerichtlich auf Entfernung der Antenne in Anspruch nehmen werden. Die entsprechenden amts- und landgerichtlichen Urteile können in unserem Haus eingesehen werden.“

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