Aktuelles
Wichtige Information für unsere Sparer*innen
8. Juli 2021
Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als
10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als
Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen von
mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten
Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Geeignete Belege
können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen
Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf,
Goldverkauf),
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als
10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs
entgegennehmen können.
Bremen, 08.07.2021
ESPABAU
Eisenbahn Spar- und Bauverein
Bremen eG
Der Vorstand