Aktuelles
Wir schützen Euch und uns!
23. April 2020
Liebe Mitglieder!
Dem Senatsbeschluss zur Maskenpflicht vorgreifend werden wir
ab Montag, 27.04.2020 folgende Maßnahmen ergreifen:
- Mitarbeiter/innen die Kontakte mit anderen Personen haben, haben eine Maske zu tragen.
- Personen, die unser Büro betreten wollen, haben eine Maske zu tragen ansonsten wird der Zutritt versagt.
- Bei Wohnungsübergaben, -übernahmen und bei Vorabnahmen sind von allen Personen Masken zu tragen, ansonsten findet der Termin nicht statt.
- Für unseren Handwerksbetrieb gilt: Ohne Maske wird kein Haus betreten, nur wenn auch die Bewohner Masken tragen, wird die Wohnung betreten.
Was ist unter einer Maske zu verstehen? Eine Mund-Nasen-Maske, die beides bedeckt, eine „Alltagsmaske“ ist vollkommen ausreichend. Es geht darum andere Menschen nicht anzustecken.
Der/Die Träger/in einer Maske schützt seinen gegenüber und das sollte auf Gegenseitigkeit beruhen.
Und noch ein wichtiger Hinweis:
Maskenpflicht ersetzt nicht die allgemeinen Abstandsregeln!
Bremen, 23.04.2020
ESPABAU
Eisenbahn Spar- und Bauver-ein Bremen eG
Der Vorstand